Die wichtigsten Führerschein- und MPU-Zahlen auf einen Blick
Die jüngsten vollständig veröffentlichten Jahreszahlen beziehen sich auf 2025. Sie zeigen, wie viele MPU tatsächlich durchgeführt und wie viele Fahrerlaubnisse entzogen wurden. Beide Statistiken messen unterschiedliche Vorgänge und dürfen deshalb nicht miteinander gleichgesetzt werden.
Wichtig: Die Zahlen beschreiben nicht dieselbe Personengruppe
Eine Fahrerlaubnisentziehung ist nicht automatisch eine durchgeführte MPU. Umgekehrt können MPU-Begutachtungen aus unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslagen entstehen. Ein einfaches Addieren oder direktes Vergleichen der beiden Gesamtzahlen wäre daher irreführend.
Die Zahl der durchgeführten MPU ist weiter gesunken
Die BASt weist für 2023 insgesamt 82.261, für 2024 insgesamt 75.257 und für 2025 insgesamt 70.135 durchgeführte Untersuchungen aus. Damit sank die Zahl innerhalb von zwei Jahren um rund 14,7 Prozent.
Entwicklung der Begutachtungen
Quellen: BASt-Jahresmeldungen 2023 bis 2025. Prozentveränderung aus den veröffentlichten Gesamtzahlen berechnet.
| Berichtsjahr | Durchgeführte MPU | Veränderung zum Vorjahr | Amtliche Quelle |
|---|---|---|---|
| 2023 | 82.261 | – | BASt 2023 ↗ |
| 2024 | 75.257 | −8,5 % | BASt 2024 ↗ |
| 2025 | 70.135 | −6,8 % | BASt 2025 ↗ |
Was der Rückgang nicht beweist
Die BASt-Zahl erfasst durchgeführte Begutachtungen. Sie zeigt nicht unmittelbar, wie vielen Menschen eine MPU angeordnet wurde, wie viele noch auf einen Termin warten oder wie viele Betroffene auf einen Antrag verzichten. Aus dem Rückgang folgt daher nicht, dass rechtliche Anforderungen gelockert wurden.
MPU-Durchfallquote 2025: 38 Prozent wurden als ungeeignet bewertet
Umgangssprachlich wird häufig von der „MPU-Durchfallquote“ gesprochen. Die BASt verwendet dagegen die fachlich genaueren Kategorien geeignet, nachschulungsfähig und ungeeignet. Von den 70.135 begutachteten Personen wurden 2025 insgesamt 58 Prozent als geeignet und 38 Prozent als ungeeignet bewertet. Weitere 4,3 Prozent erhielten eine Empfehlung für einen anerkannten Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV.
Ergebnisse aller 70.135 Begutachtungen
Die Werte sind von der BASt gerundet und können deshalb zusammen geringfügig von 100 Prozent abweichen. „Nachschulungsfähig“ ist nicht mit einem positiven Gutachten gleichzusetzen; die Wiederherstellung der Fahreignung setzt den empfohlenen Kurs voraus.
2024
- 56 % geeignet
- 4,4 % nachschulungsfähig
- 39 % ungeeignet
2025
- 58 % geeignet
- 4,3 % nachschulungsfähig
- 38 % ungeeignet
| Untersuchungsanlass | Geeignet | Nachschulungsfähig | Ungeeignet |
|---|---|---|---|
| Alle Begutachtungen | 58 % | 4,3 % | 38 % |
| Alkohol insgesamt | 53 % | 7,3 % | 40 % |
| Alkohol erstmalig | 55 % | 8,1 % | 37 % |
| Alkohol wiederholt | 47 % | 6,1 % | 47 % |
| Drogen, Cannabis und Medikamente insgesamt | 57 % | 4,2 % | 39 % |
| Verkehrsauffälligkeiten nach § 24a StVG | 61 % | 0,3 % | 38 % |
Warum diese Zahlen für die Suche nach einem Führerschein ohne MPU relevant sind
Die hohe Quote negativer Gutachten erklärt, warum viele Betroffene nach einer legalen Alternative zur deutschen Neuerteilung suchen. Die Statistik beweist jedoch nicht, dass ein ausländischer Führerschein automatisch anerkannt wird. Ein EU-Verfahren muss eigenständig sämtliche Wohnsitz-, Fahreignungs- und Prüfungsvoraussetzungen erfüllen.
Vollständige BASt-Auswertung 2025 öffnen ›Alkohol-Fragestellungen bleiben der größte MPU-Bereich
Nach der ausführlichen BASt-Auswertung für 2025 entfielen 44 Prozent der Untersuchungsanlässe auf Alkohol-Fragestellungen. Daneben werden MPU unter anderem wegen Drogen, Medikamenten, Punkten oder sonstigen Fahreignungszweifeln durchgeführt.
Keine allgemeine MPU-Prognose aus einer Statistik
Eine bundesweite Verteilung von Untersuchungsanlässen ersetzt keine Prüfung des individuellen Falls. Maßgeblich sind unter anderem behördliche Entscheidungen, Registereinträge, Tilgungsfragen, eine mögliche Sperrfrist und die konkrete Fahrerlaubnishistorie.
Gerichte sprachen 2025 fast zwei Drittel der Entziehungen aus
Von den insgesamt 85.864 vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgewiesenen Entziehungen entfielen 54.458 auf Gerichte und 31.406 auf Fahrerlaubnisbehörden. Das entspricht rechnerisch rund 63,4 Prozent beziehungsweise 36,6 Prozent.
Verlust der Fahrerlaubnis
Die bisherige Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen wird durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung entzogen.
Begutachtung der Fahreignung
Die MPU ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Sie ist nicht mit der vorherigen Entziehungsentscheidung identisch.
MPU legal umgehen: Was beim Weg über Ungarn erfüllt sein muss
„MPU umgehen“ darf nicht bedeuten, eine laufende Sperre, ein Wohnsitzerfordernis oder eine Fahreignungsprüfung zu täuschen. Gemeint ist vielmehr, nicht die deutsche Neuerteilung zu beantragen, sondern nach Ablauf der Sperrfrist in dem EU-Staat, in dem der ordentliche Wohnsitz tatsächlich besteht, eine neue Fahrerlaubnis nach dessen regulärem Verfahren zu erwerben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass der deutsche Anerkennungsausschluss grundsätzlich nicht greift, wenn nach Ablauf der Sperrfrist im Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes ein neuer Führerschein erteilt wurde und diese Erteilung eine Prüfung der Fahreignung voraussetzte. Daraus folgt aber keine pauschale Garantie für jeden Fall.
Deutsche Sperrfrist muss abgelaufen sein
Die neue EU-Fahrerlaubnis darf nicht während einer noch laufenden gerichtlichen Sperrfrist erteilt werden. Der genaue Fristablauf muss vorab geprüft werden.
Tatsächlicher ordentlicher Wohnsitz in Ungarn
Eine reine Meldeadresse genügt nicht. Das 185-Tage-Prinzip, persönliche oder berufliche Bindungen und geeignete Aufenthaltsnachweise müssen ein stimmiges Gesamtbild ergeben.
Neue Erteilung statt bloßer Verlängerung
Entscheidend ist eine neue Fahrerlaubnis, deren Erteilung eine Fahreignungsprüfung voraussetzt. Eine bloße Verlängerung oder ein neues Dokument für einen alten Führerschein hat rechtlich nicht dieselbe Wirkung.
Reguläre Fahrschule und echte Prüfungen
Theorie, Praxis und die vorgeschriebenen gesundheitlichen beziehungsweise fahrerlaubnisrechtlichen Anforderungen müssen vollständig durchlaufen werden. Einen legalen Führerschein ohne Prüfung gibt es nicht.
Keine neuen Fahreignungszweifel
Neue Verkehrsverstöße, Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten nach der Erteilung können deutsche Maßnahmen ermöglichen. Ein EU-Führerschein schützt nicht vor den Folgen späteren Fehlverhaltens.
Dokumentation und Einzelfallprüfung
Sperrfrist, Registerstand, Wohnsitzunterlagen, Behördenkontakte, Ausbildung und Prüfungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei Zweifeln ist eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich.
MPU nur scheinbar umgehen
- Briefkastenadresse ohne tatsächlichen Wohnsitz
- Ausstellung während laufender Sperrfrist
- Gekaufter Führerschein ohne Fahrschule und Prüfungen
- Bloße Verlängerung eines alten Führerscheins
- Verschweigen entscheidender Register- oder Falldaten
Neuer EU-Führerschein nach regulärem Verfahren
- Sperrfrist vor Erteilung beendet
- Ordentlicher Wohnsitz tatsächlich in Ungarn
- Reguläre Fahrschulausbildung
- Echte Theorie- und Praxisprüfung
- Nachvollziehbare Unterlagen und Fahreignungsprüfung
Keine automatische Anerkennung und keine Erfolgsgarantie
Ob eine ungarische EU-Fahrerlaubnis in Deutschland genutzt werden darf, hängt von der konkreten Fahrerlaubnishistorie, dem Registerstand, der Sperrfrist, dem Wohnsitz und der Art der Erteilung ab. Wer pauschal „garantiert ohne MPU“ verspricht, blendet diese Voraussetzungen aus.
185 Tage: die entscheidende Zahl beim EU-Führerschein
Beim Erwerb eines Führerscheins in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist der ordentliche Wohnsitz ein zentraler rechtlicher Anknüpfungspunkt. Die geltende EU-Regelung beschreibt den gewöhnlichen Wohnsitz grundsätzlich als den Ort, an dem eine Person wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr lebt.
Tage sind ein Wohnsitzkriterium – keine bloße Wartefrist
Eine Meldeadresse allein ersetzt keinen tatsächlichen ordentlichen Wohnsitz. Entscheidend ist ein nachvollziehbares Gesamtbild aus Aufenthalt, persönlichen oder beruflichen Bindungen und geeigneten Unterlagen.
Aktueller Rechtsrahmen
Die Richtlinie 2006/126/EG und die deutschen Regelungen, insbesondere § 28 FeV, bleiben für die derzeitige Beurteilung maßgeblich.
EU-Richtlinie öffnen ›Neue EU-Richtlinie
Die Richtlinie (EU) 2025/2205 führt das 185-Tage-Prinzip fort. Ihre allgemeinen nationalen Anwendungsvorschriften sind grundsätzlich ab 26. November 2029 vorgesehen.
Neue Richtlinie öffnen ›§ 28 FeV enthält wichtige Einschränkungen
Eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis berechtigt nicht ausnahmslos zum Fahren in Deutschland. § 28 Absatz 4 FeV nennt verschiedene Ausschlussgründe. Deshalb müssen Sperrfrist, Wohnsitz und Fahrerlaubnishistorie vor Beginn des Verfahrens individuell geprüft werden.
Amtliche Fassung des § 28 FeV öffnen ›Was Bundesverwaltungsgericht und EuGH zum EU-Führerschein entschieden haben
Für die Frage, ob sich eine deutsche MPU-Anforderung durch einen regulär erworbenen EU-Führerschein vermeiden lässt, ist die Unterscheidung zwischen Neuerteilung und bloßer Erneuerung besonders wichtig.
BVerwG 3 C 31.16
Nach dem Urteil vom 6. September 2018 greift der deutsche Ausschluss grundsätzlich nicht, wenn nach Ablauf der Sperrfrist im Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes ein neuer Führerschein erteilt wurde und diese Erteilung eine Fahreignungsprüfung voraussetzte.
Amtliches Urteil öffnen ›EuGH C-47/20 und BVerwG 3 C 20.17
Eine bloße Verlängerung eines bestehenden ausländischen Führerscheins muss nach einer deutschen Entziehung nicht wie eine neu erteilte Fahrerlaubnis anerkannt werden. Ohne gleichwertige Fahreignungsprüfung kann weiterhin ein positives MPU-Gutachten verlangt werden.
EuGH-Entscheidung öffnen ›Die Urteile sind keine pauschale Freigabe für jeden EU-Führerschein
Gerichte prüfen konkrete Sachverhalte. Schon Unterschiede bei Wohnsitz, Sperrfrist, Erteilungsart, Fahreignungsprüfung oder späteren Verkehrsverstößen können zu einem anderen Ergebnis führen. Deshalb wird auf dieser Seite von einem rechtlich möglichen Weg und nicht von einer garantierten Anerkennung gesprochen.
Was die Zahlen für Betroffene bedeuten – und was nicht
Statistik ersetzt keine Einzelfallprüfung
- Ob im konkreten Fall eine MPU verlangt wird
- Ob ein Weg über Ungarn möglich und sinnvoll ist
- Ob Ausschlussgründe nach § 28 FeV vorliegen
- Ob ein bestimmter Führerschein in Deutschland genutzt werden darf
Die Dimension lässt sich einordnen
- MPU betrifft jährlich zehntausende Untersuchungen
- Entziehungen und MPU sind getrennte Vorgänge
- Das Wohnsitzprinzip bleibt eine Kernvoraussetzung
- Amtliche Quellen ermöglichen eine überprüfbare Bewertung
Ein EU-Führerschein ist kein gekaufter Führerschein
Ein seriöses Verfahren in Ungarn setzt einen tatsächlichen Wohnsitz, eine reguläre Fahrschulausbildung sowie echte Theorie- und Praxisprüfungen voraus. Eine bestehende deutsche Sperrfrist muss beendet sein. Briefkastenadressen oder Führerscheine ohne Prüfung gehören nicht zu einem rechtssicheren Vorgehen.
So wurden die Angaben auf dieser Seite erstellt
Amtliche Primärquellen
Verwendet werden Veröffentlichungen von BASt, Kraftfahrt-Bundesamt, Bundesministerium der Justiz und EUR-Lex sowie Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.
Getrennte Definitionen
MPU, Fahrerlaubnisentziehung, Sperrfrist und Wohnsitzprinzip werden nicht vermischt, weil sie unterschiedliche rechtliche und statistische Vorgänge bezeichnen.
Nachvollziehbare Berechnungen
Prozentwerte wurden aus den veröffentlichten absoluten Zahlen berechnet und auf eine Nachkommastelle gerundet.
Jährliche Aktualisierung
Die Seite wird nach Veröffentlichung neuer vollständiger Jahresdaten geprüft. Veraltete Werte und Quellenlinks werden entsprechend aktualisiert.
Keine unbestätigten Unternehmenszahlen
Eigene Erfolgsquoten oder Fallzahlen werden auf dieser Seite erst veröffentlicht, wenn Zeitraum, Grundgesamtheit, Definition und Nachweis vollständig dokumentiert werden können. Dadurch bleiben amtliche und unternehmenseigene Daten klar getrennt.
Amtliche Quellen und Datenstand
Alle Links führen direkt zur jeweiligen Behörde oder zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die verlinkten Angebote können ihre Seitenstruktur nachträglich ändern.
Fragen zum legalen MPU-Umgehen und EU-Führerschein
Wie viele MPU wurden 2025 durchgeführt?
Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen wurden 2025 insgesamt 70.135 medizinisch-psychologische Untersuchungen durchgeführt. Das waren knapp sieben Prozent weniger als im Vorjahr.
Wie hoch war die MPU-Durchfallquote 2025?
Die BASt bewertete 2025 insgesamt 38 Prozent der Begutachteten als ungeeignet. Weitere 4,3 Prozent galten als nachschulungsfähig und erhielten eine Empfehlung für einen anerkannten Kurs; 58 Prozent wurden als geeignet bewertet. Wegen der Rundung können die Werte geringfügig von 100 Prozent abweichen.
Kann man die MPU mit einem EU-Führerschein legal umgehen?
Eine MPU darf nicht durch falsche Angaben oder eine Briefkastenadresse umgangen werden. Rechtlich möglich kann es sein, nach Ablauf der deutschen Sperrfrist im Staat des tatsächlichen ordentlichen Wohnsitzes eine neue EU-Fahrerlaubnis nach dem dortigen regulären Verfahren und mit Fahreignungsprüfung zu erwerben. Ob sie in Deutschland genutzt werden darf, muss stets anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Wie viele Fahrerlaubnisse wurden 2025 entzogen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt weist für 2025 insgesamt 85.864 Entziehungen aus. Davon entfielen 54.458 auf Gerichte und 31.406 auf Fahrerlaubnisbehörden.
Ist jede Fahrerlaubnisentziehung mit einer MPU verbunden?
Nein. Fahrerlaubnisentziehung und MPU sind unterschiedliche Vorgänge. Ob für eine Neuerteilung ein Gutachten verlangt wird, hängt von der konkreten Rechts- und Tatsachenlage ab.
Beweist die sinkende MPU-Zahl, dass eine MPU leichter vermieden werden kann?
Nein. Die Statistik zählt tatsächlich durchgeführte Untersuchungen. Sie erklärt nicht automatisch, warum weniger Begutachtungen stattfanden, und ändert keine gesetzlichen Voraussetzungen.
Kann man einen EU-Führerschein in Ungarn ohne Prüfung erhalten?
Ein seriöser Erwerb setzt eine reguläre Fahrschulausbildung sowie echte Theorie- und Praxisprüfungen voraus. Angebote eines angeblich gekauften Führerscheins oder einer reinen Briefkastenlösung sind davon klar zu unterscheiden.
Was bedeutet die 185-Tage-Regel?
Sie beschreibt grundsätzlich ein Kriterium des ordentlichen Wohnsitzes. Es reicht nicht, lediglich eine Adresse anzumelden und Zeit verstreichen zu lassen. Der Wohnsitz muss tatsächlich bestehen und nachvollziehbar sein.
Reicht eine Wohnsitzanmeldung in Ungarn aus?
Nein. Eine Meldebescheinigung allein beweist keinen ordentlichen Wohnsitz. Maßgeblich ist, wo der Lebensmittelpunkt aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen tatsächlich liegt. Aufenthalt und Bindungen sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.
Warum ist Neuerteilung nicht dasselbe wie Verlängerung?
Bei einer Neuerteilung wird eine neue Fahrerlaubnis nach dem regulären Verfahren des Wohnsitzstaates erworben. Eine Verlängerung erneuert dagegen häufig nur die Gültigkeit eines bereits bestehenden Führerscheins. Nach der Rechtsprechung kann gerade diese fehlende neue Fahreignungsprüfung für die Anerkennung entscheidend sein.
Ist ein ungarischer EU-Führerschein automatisch in Deutschland nutzbar?
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. § 28 FeV enthält Anerkennungsregeln und Ausschlussgründe. Entscheidend sind unter anderem Wohnsitz, Sperrfrist, Fahrerlaubnishistorie und die Umstände des Einzelfalls.